FSK & Jugendschutz: Wer darf welchen Film zu welcher Uhrzeit besuchen?

Liebe Besucher,
bitte beachten Sie, dass das deutsche Jugendschutzgesetz strikte Regelungen in Bezug auf einen Kinobesuch vorschreibt, die wir als Kinobetreiber durchsetzen müssen.
Insbesondere sind die Altersfreigaben der FSK (0, 6, 12*, 16, 18) keine Empfehlungen, sondern verpflichtende Vorgaben, die wir als Kinobetreiber einhalten müssen und von denen wir auch keine Ausnahmen machen können. Daher sind wir verpflichtet im Zweifelsfall das Alter zu überprüfen und bei fehlendem Altersnachweis den Zutritt zu verweigern. Bei Falschangaben beim Ticketkauf verfällt Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Eintrittspreises oder anderer angefallener Kosten (z.B. Süßwaren)!

Achtung: Das Mindestalter im Kinopalast beträgt auch bei Filmen mit der Freigabe „FSK 0“ 3 Jahre!

Beachten Sie bitte außerdem die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bezüglich der Uhrzeiten zu denen unter 18-jährige ohne Begleitung öffentliche Filmvorstellungen besuchen dürfen.
Eine genaue Erläuterung aufgeschlüsselt nach Alter des Kindes oder Jugendlichen finden Sie unten. Eine tabellarische Übersicht finden Sie außerdem hier.

*Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. In der Regel sind dies die Eltern.