Besuchsbedingungen Kinotainment GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Bedingungen für den Kinobesuch und Gutscheinkauf (kurz "Besuchs- und Gutscheinbedingungen") gelten für den Kauf, den Erwerb sowie für die Verwendung von Tickets und Gutscheinen im Kinopalast im Rheincenter, Weil am Rhein (nachstehend kurz „Kinopalast“).

(2) Die Besuchsbedingungen gelten ergänzend auch für sämtliche Ticketkäufe über den Online-Ticketshop der COMTRADA GmbH, für die außerdem die jeweiligen bei Bestellung akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.


§ 2 Zustandekommen des Kaufvertrages

(1) Verträge über den Ticket- oder Gutscheinerwerb und den Zugang zum Kinopalast kommen mit der Kinotainment GmbH & Co.KG zustande.

(2) Bei Erwerb der Tickets oder Gutscheine an einer Kartenkasse kommt der Kinoeintrittsvertrag bzw. der Gutscheinkaufvertrag durch Entgegennahme der Tickets bzw. des Gutscheins an der Kinokasse zustande. Bei Erwerb eines Tickets an den Ticketautomaten durch Auswurf der Tickets aus dem Automaten, wenn der Vertragsabschluss nicht bereits vorher elektronisch erfolgt ist. Dies gilt gleichermaßen für Ticketerwerbe gegen Bezahlung, gegen Aushändigung von Gutscheinen oder Freikarten sowie gegen Vorlage anderweitiger Erwerbsberechtigungen wie etwa der MovieCard.

(3) Das beim Kauf der Eintrittskarte erhaltene Wechselgeld ist umgehend auf Vollständigkeit zu überprüfen. Gleiches gilt für den Kauf an der Süßwarentheke und an der Bar. Erhaltene Eintrittskarten sind ebenfalls auf Richtigkeit zu überprüfen (Filmtitel, Uhrzeit, Sitzplätze etc.), auch hier sind spätere Reklamationen ausgeschlossen.

(4) Rückforderungen gezahlter Eintrittsgelder, die auf dem Inhalt der vorgeführten Filme beruhen, sind ausgeschlossen. Die Kinotainment GmbH & Co.KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Inhalt oder der Qualität der gezeigten Filme beruhen.

(5) Der Erwerb von ermäßigten Tickets und der Zutritt mit ermäßigten Tickets sind nur unter Vorlage des relevanten Nachweises gestattet. Nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen.


§ 3 Rückgaberecht

(1) Mit Erwerb der Tickets entsteht zwischen dem Kunden und der Kinotainment GmbH & Co.KG ein verbindlicher Vertrag. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, aus Kulanz und im eigenen Ermessen Tickets bis zum Beginn der jeweiligen Vorstellung zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nur dann, wenn die Vorführung aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht vollständig durchgeführt werden kann oder soweit der nachfolgende Absatz (2) ein Rückgaberecht vorsieht.

(2) Der Kinopalast behält sich geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten und Änderungen des Kinosaals vor. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Eine Rückgabe von Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verschiebungen von mehr als 30 Minuten möglich.

(3) Soweit die Voraussetzungen eines Rückgaberechts vorliegen, erfolgen Rückerstattungen nur gegen Vorlage des Originaltickets und nur vor Vorstellungsbeginn. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Die Erstattung erfolgt ausschließlich bar und in Euro.

(4) Der Kinopalast kann dem Kunden alternativ zur Rückgabe auch Ersatz, z.B. durch Freikarten oder Tickets einer anderen Vorstellung anbieten. Nimmt der Kunde den Ersatz an, verzichtet er gleichzeitig auf sein Rückgaberecht.


§ 4 Geschenkkarten

(1) Geschenkkarten können an unseren Ticket- und Süßwarentheken gekauft werden. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird weder die Karte noch das auf der Geschenkkarte vorhandene Guthaben ersetzt.

(2) Geschenkkarten sind an den Ticket- und Süßwarentheken und der Bar des Kinopalasts einlösbar. Eine Geschenkkarte ersetzt keine Eintrittskarte und muss zur Inanspruchnahme der entsprechenden Leistung an den Kinokassen vorgelegt werden. Bei Einlösung ist das vorhandene Guthaben maßgeblich. Übersteigt der Rechnungsbetrag den vorhandenen Betrag ist eine Zuzahlung erforderlich.

(3) Der Umtausch oder die Rückgabe der Geschenkkarte ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.


§ 5 Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Unser Kino wird zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten videoüberwacht. Durch einen Besuch stimmt der Kunde bzw. Besucher der Aufzeichnung zu.

(2) Zum Besuch von Vorstellung muss der Kunde für die gesamte Dauer des Besuchs im Besitz eines gültigen Tickets sein. Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen nach sich ziehen.

(3) Der Zutritt zum Kinosaal ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Die auf der Eintrittskarte angegebene Reihen- und Sitzplatznummer ist verbindlich. Im Falle eines Verstoßes ist der Kinopalast berechtigt, die Differenz zwischen dem ausgewählten und gekauften Sitzplatz zu berechnen. Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf dem Ticket aufgeführten Vorstellung(en).

(4) Zum Schutz von Kindern ist Personen unter drei Jahren der Zutritt zu Kinovorstellungen nicht gestattet. Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet.

(5) Kinder und Jugendliche erhalten nur Zutritt zu Filmvorführungen, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu den rechtlich vorgesehenen Zeiten beendet sind. Es ist nicht erlaubt, Kinder in Filme mit einer ungeeigneten FSK-Freigabe mitzunehmen. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme sind im Foyer ausgehängt. Bestehen Zweifel über das Alter, sind unsere Mitarbeiter verpflichtet und berechtigt, das Alter zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, das entsprechende Alter anhand eines schriftlichen Dokumentes nachzuweisen. Bei fehlender Legitimation ist der Zutritt ausgeschlossen.

(6) Unsere Theaterleitung und unsere Mitarbeiter üben das Hausrecht aus. Im Interesse der Sicherheit ist der Kunde verpflichtet, bei Gefahr den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten. Fluchtwege sind frei zu halten.

(7) Offensichtlich stark alkoholisierte oder anderweitig berauschte Besucher und Kunden sind nicht berechtigt, den Kinopalast zu betreten oder sich darin aufzuhalten. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Falle nicht.

(8) Ab Vorstellungsbeginn sind Mobiltelefone auszuschalten. Störungen sind ebenso zu unterlassen wie die Belästigung oder Diskriminierung anderer Gäste oder des Personals.

(9) Es ist nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen der Filmvorführungen oder der Kinosäle zu erstellen und/oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über Mobilfunk, Internet oder andere Medien zu übertragen oder zu verbreiten bzw. andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

(10) Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Gesetze oder diese Besuchsbedingungen können mit einem Verweis aus dem Kinopalast ohne Erstattung des Eintrittspreises sowie mit Hausverbot geahndet werden.

(11) Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Auch der Konsum elektronischer Zigaretten und ähnlicher Ersatzstoffe, von denen potenzielle Belästigungen ausgehen können, ist untersagt.

(12) Die Schließfächer im Kinopalast sind nach dem Besuch umgehend zu leeren und werden andernfalls ausgeräumt. Den Kinopalast trifft keine Aufbewahrungspflicht für nicht wieder mitgenommene Gegenstände. Für eingeschlossene Gegenstände übernimmt der Kinopalast bei Verlust keine Haftung.


§ 6 Mitnahme von Gegenständen

(1) Taschen, Koffer, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse dürfen nicht mit in das Kino genommen werden und können gegebenenfalls in die dafür vorgesehenen Schließfächer eingeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt für Handtaschen und kleine Umhänge- oder Handgelenktaschen.

(2) Die Mitnahme von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

(3) Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Luftballons, Dosen, Rauschmitteln und Tieren ist nicht gestattet.

(4) Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet.


§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche gegen die Kinotainment GmbH & Co.KG – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit die Kinotainment GmbH & Co.KG oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

(2) Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie in Fällen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.